Gutachtenarten
Gutachtenarten
Gutachten über Verkehrswerte werden in der Praxis in unterschiedlichen Umfängen gebraucht. Es gibt Anlässe, bei denen es unter den Beteiligten unterschiedliche Ansichten oder Ziele gibt. Ein Beispiel: Zwei Erben möchten aufteilen. Einer der Erben möchte im Haus wohnen bleiben, dem anderen soll der halbe Hauswert in Geld ausbezahlt werden. Hier hat nun einer das Ziel, den Wert möglichst hoch festzulegen, der andere das Ziel, den Wert möglichst tief zu taxieren.
In solchen Fällen werden umfangreiche Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erstellt, die einen hohen Anspruch haben:
Diese Gutachten müssen dem nicht-sachkundigen Dritten ermöglichen, lediglich durch Lesen des Gutachtens ein genaues Bild vom Bewertungsobjekt zu erhalten, sowie die Ermittlung des Verkehrswertes Schritt für Schritt nachvollziehen zu können.
Andere Auftraggeber brauchen diesen Umfang eines Gutachtens nicht. Dies kann eine Erbengemeinschaft sein, die gemeinsam das Haus verkaufen will. Häufig kommen auch Eigentümer auf uns zu, die ohne konkrete Verkaufsabsicht wissen wollen, mit welchem Erlös bei einer Vermarktung zu rechnen ist. Diesen reicht die überschlägige Wertermittlung in einer kurzen Ausarbeitung aus.
In den letzten Jahren wurden viele kurze Ausarbeitungen zu Verkehrswerten, Anteile von Grund und Boden oder auch Werte von anteiligen Betriebsvermögen für die Finanzverwaltung erstellt, die allesamt anerkannt wurden.
Fichter+Storck wird diesen unterschiedlichen Anforderungen durch unterschiedliche Gutachtenarten gerecht.
Sprechen Sie uns an, um ein konkretes Angebot für die von Ihnen gewünschte und gebrauchte Leistung zu erhalten.
Muster von Gutachten können Sie hier einsehen.